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Förderungen

Förderung für Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, Errichtung einer thermischen Solaranlage sowie Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe.


Wer wird gefördert?


Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.

Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

Was wird gefördert?

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe,
    die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombi­heizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärme­pumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.

     

  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz,
    sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.

     

  • Errichtung einer thermischen Solaranlage,
    sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.

     

  • Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe,
    in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.

     

Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Wie wird gefördert?


Die Förderung wird in Form von fixen Beträgen in Abhängigkeit von der Art, der Nennwärmeleistung und der Energieeffizienz der Anlage berechnet. Der finanzielle Zuschuss wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.

Eine Übersicht und Tabelle dazu erreichen Sie mit diesem Link > Wie wird gefördert?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


Neben den allgemeinen Kriterien müssen für die spezifischen Anlagentypen auch technische Kriterien eingehalten werden – eine Übersicht dazu und welche Unterlagen dafür nötig sind erreichen Sie mit diesem Link > Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Abwicklung und Antragstellung


Die einfache und schnelle Abwicklung der Förderanträge ist in der Regel dann gewährleistet, wenn alle Unterlagen vollständig und richtig eingereicht werden. Eine bestmögliche Übersicht und Anleitung zur Antragstellung erreichen Sie Sie mit diesem Link > Abwicklung/Antragstellung

Laufzeit

Das Förderprogramm für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden wird mit 1. Jänner 2019 fortgesetzt und endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Juli 2022; der Bonus für die Tankentsorgung endet ebenfalls mit 31. Juli 2022 (es gilt das Antragsdatum).

Onlineformular

Mit diesem Link können Sie Ihren Förderantrag online ausfüllen > Onlineformular

Quelle und weitere Informationen

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und WasserwirtschaftAbteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

 

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 45 49
E: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Förderprogramm des Landes OÖ für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden

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